Dipl.-Ing. Norbert Müller
öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger

Qualifikation

Norbert Müller
Norbert Müller
„Die Öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Ein Sachverständiger kann nur öffentlich bestellt werden, wenn … er überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und die Fähigkeit, ...Gutachten zu erstellen... nachweist...“
Auszug aus der Sachverständigenordnung

Der Nachweis persönlicher Eignung und besonderer Sachkunde vor entsprechenden Fachgremien und die darauf basierende öffentliche Bestellung und Vereidigung gewährleistet objektive und kompetente Hilfe bei der Lösung Ihrer Probleme.

Die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter und persönlich integerer Sachverständiger. Deshalb sind Verwaltungsbehörden und Gerichte nach der Prozessordnung gehalten, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu beauftragen. Daneben stehen die Dienstleistungen des ö.b.u.v Sachverständigen auch privaten Auftraggebern, wie Unternehmen, Versicherungen, Banken, Privatpersonen etc. zur Verfügung.


Qualifikationen:

von der IHK Limburg öffentlich bestellt und vereidigt für Schäden an Gebäuden von der Handwerkskammer Wiesbaden öffentlich bestellt und vereidigt für das Maurer- und Betonbauerhandwerk  
von der IHK Limburg öffentlich bestellt und vereidigt für Schäden an Gebäuden von der Handwerkskammer Wiesbaden öffentlich bestellt und vereidigt für das Maurer- und Betonbauerhandwerk


 

 

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